Heimatverein

Der Arbeitskreis des Heimatvereins Parkstein erforscht mit rund 12 Personen die Parksteiner Geschichte.

Die Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen um Themenaufarbeitung, Terminbesprechung, Planung und Durchführung neuer Projekte, Erfahrungsaustausch und Fortbildung (z. B. Erlernen der Deutschen Schrift) zu besprechen und zu bearbeiten.

Von Karl Neumann, Heimatforscher aus Parkstein, konnte der Heimatverein einen großen Grundstock an gesammelten und ausgearbeiteten Materialien und Unterlagen übernehmen.

Ziele des Heimatvereins:

  • Aufbau einer Präsenzbibliothek
  • Auffinden und Übersetzen von Urkunden und Archivalien über Parkstein, Einwohner und Geschichtsdaten.
  • Sichten, übersetzen und ordnen von Unterlagen des Parksteiner Archivs.
  • Befragen und Aufschreiben von Wissen der Parksteiner Bürger.
  • Die reichhaltige und oft unbekannte Geschichte Parksteins zu veröffentlichen: z. B. durch eine jährliche Orts- oder Bergführung; Herausgabe der Broschüre „Historischer Rundgang durch Parkstein“.
  • Das Wissen über örtliches Brauchtum zu sammeln und z.B. bei einer  „Sitzweil“ weiterzugeben.
  • In überörtlichen Zeitschriften Aufsätze über Parkstein zu publizieren.
  • Das Andenken an die Musikerfamilien Franz Strauß und Richard Strauss, sowie der Türmer-Familie Walter bewahren.

Interessierte und „geschichtsneugierige“ Bürger/-innen sind uns immer willkommen!
Bitte Kontakt aufnehmen!

Auszug aus der Satzung / Ehrenordnung

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein stellt sich die Aufgabe, das historische und kulturelle Erbe von Parkstein zu pflegen, insbesondere durch eine Bürgerwehr die Geschichte von Parkstein aufleben zu lassen.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (AO 1977). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Er ist politisch und konfessionell neutral.
(4) Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:
(a) Abhaltung von Versammlungen und Vorträgen
(b) Teilnahme an historischen Umzügen
(c) Durchführung von Übungen für die aktive Bürgerwehr
(d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.